Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
nach DGUV-R 100-500
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel nach
DGUV-R 100-500
Verwenden Sie auch Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel als Hilfsmittel um den Transport von Lasten zu ermöglichen? Diese Arbeitsmittel werden bei nahezu jedem Einsatz zum Teil erheblichen Belastungen ausgesetzt.
Hand aufs Herz: Wann haben Sie diese Arbeitsmittel wie z.B. Ketten, Seile, Hebebänder oder Rundschlingen das letzte Mal prüfen lassen? Kennen Sie die Kriterien der Ablegereife?
Als Betreiber ist für Sie verpflichtend, diese Arbeitsmittel in regel-mäßigen Abständigen von befähigten Personen oder Sachkundigen prüfen zu lassen.
Wir helfen Ihnen dabei, die Sicherheit in Ihrem Unternehmen weiterhin zu gewährleisten: An-schlagmittel sollten neben Beschädigungen auch auf mechanische, chemische und thermische Beschädigungen regelmäßig jährlich geprüft werden.
Alles auf einen Blick:
Vorschrift Prüfung Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- DGUV Regel 100-500 „Arbeiten mit Arbeitsmitteln“
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7)
Die Prüfpflicht von Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel schreibt eine jährliche, wiederkehrende Überprüfung von einer fachkundigen Person vor. Die Fachkunde erlangt diese Person durch eine spezielle Ausbildung. Anschlagmittel haben kein Ablaufdatum.
Anschlagmittel dürfen solange verwendet werden bis bestimmte Verschleißgrenzen erreicht werden. Diese Grenzen sind geregelt in der DIN EN 121952-4.
Geprüft werden müssen, als Anschlagmittel u.a.:
Seile, Ketten, Hebebänder, Hebegurtschlingen und Rundschlingen
Als Lastaufnahmemittel müssen u.a. geprüft werden:
Greifer, Haken- und Hebegeschirre, Klemmen, Teleskopgabeln, Traversen
Unsere Arbeitsweise und Leistungen
Unsere Leistungen im Überblick:
- Durchführung der vorschriftsmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung auf Mängel
- Überprüfung sämtlicher Beschädigungen wie Brüche, Knicke, Quetschungen, Korrosion, Lockerungen und Verschleiß
- Dokumentation der Prüfergebnisse sowie der ablegereifen Arbeitsmittel in einem Prüfprotokoll
- Anbringung der Prüfplaketten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Ihr Nutzen
Ihr Auftrag an uns ist auch Ihr Nutzen:
- Verringerung von Ausfallzeiten der Geräte und Erhöhung der Standzeiten
- Einhaltung von Fristen durch unsere Termin-Erinnerung
- Kein Stillstand im Lager, keine Ausfallzeiten da die Prüfung während dem laufenden Betrieb erfolgt
- Sie sind flexibel und unterliegen keinerlei vertraglichen Bindungen
- ggf. Instandsetzung von Mängel nach Angebotsabgabe – alles aus einer Hand.
Sie wünschen ein Angebot für die Durchführung der Prüfung?
Sprechen Sie uns an!
Telefon
Rufen Sie uns gerne an!
08166 / 69 69 90
Persönlicher Termin
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.